Togo: Der "Ehepartner des Handwerkers" hat nun einen Status

Veröffentlicht am 07/05/2024 | La rédaction

Togo

In Togo gibt es nun einen gut kodifizierten Status für (rechtlich verbundene) Ehepartner von Akteuren im Handwerk. Dies ist in einem Ministerialerlass vom 20. März festgelegt.

In dem Text werden insbesondere die Besonderheiten jedes Status, die Pflichten der verschiedenen Parteien sowie die Übergangsbestimmungen detailliert beschrieben. Konkret muss sich der Ehepartner des Handwerkers, der regelmäßig am Handwerksbetrieb teilnimmt, künftig für einen bestimmten der drei vorgeschlagenen Status entscheiden: "mitarbeitender Ehepartner, mitarbeitender Ehepartner oder mithelfender Ehepartner". Somuss sich "der Ehepartner des Handwerkers, der regelmäßig an der Tätigkeit des Handwerksbetriebs teilnimmt, für einen der drei folgenden Status entscheiden: mitarbeitender Ehepartner; mitarbeitender Ehepartner; mithelfender Ehepartner in der Familie", heißt es in Artikel 5 des Textes. Beispielsweise ist der assoziierte Ehepartner "Miteigentümer des Handwerksbetriebs, unabhängig von der Höhe seines Engagements", während der angestellte Ehepartner "ein gewöhnlicher Arbeitnehmer ist, der den gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer unterliegt". Schließlich, so erläutert der Erlass, wird der mithelfende Ehepartner als ehrenamtlich tätig angesehen.

Dieser neue Rahmen kann zu den Veränderungen gezählt werden, die von der Exekutive eingeführt wurden, um diesen wichtigen Sektor der nationalen Wirtschaft zu unterstützen. Insbesondere wird von der neuen Bestimmung erwartet, dass sie die Arbeits- und Lebensbedingungen der Akteure verbessert. Zur Erinnerung: Das Handwerk in Togo trägt 18% zum BIP bei und beschäftigt fast eine Million Menschen im ganzen Land.

Quelle: www.togofirst.com/


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